Gründerfahrplan 2022

Mit diesem Gründer ​Fahrplan besiegen jede bürokratische Hürde

​Selbst als Existenzgründer bleiben Ihnen diese Wege zum Amt nicht erspart. Deshalb ​finden Sie hier einen ​Gründer Fahrplan, damit auch Sie keinen Schritt (Station) vergessen. Wenn Sie alle Stationen beachten, können Sie damit folgende Fragen beantworten:

​Die wichtigsten Fragen, die von Existenzgründer gestellt wurden:

  1. Welche Voraussetzungen sind als Gründer zu beachten?
  2. Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung mitzubringen?
  3. Was ist branchenspezifisch zu beachten?
  4. Wie erhalte ich eine​ Gewerbeberechtigung?
  5. Wie und wo versichere ich mich als Gründer?
  6. ​Wie erhalte ich meine Steuernummer (Österreich) – Steueridentifikations-Nummer (Deutschland)?
  7. Was ist als Unternehmer jährlich zu beachten?
  8. Wann ​bin ich ein Kleinunternehmer?
  9. Nebenberuflich selbständig? Was muss ich dem Arbeitgeber melden?
  10. Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
  11. Wie viel darf ich dazuverdienen?

​VORTEIL bei krystmedia.at: Hier finden Sie jeweils Informationen von: ÖSTERREICH + DEUTSCHLAND auf einen Blick!

Krystmedia Gründer Fahrplan Stationen 2021

Gründer​ Fahrplan Station 1: Voraussetzungen

Im Grunde genommen sind die Voraussetzungen in Österreich und Deutschland ziemlich gleich. Doch es gibt kleine Unterschiede, die bei der Anmeldung jeweils in den beiden Ländern zu beachten sind. ​In diesem Gründer ​Fahrplan finden Sie die wichtigen Voraussetzungen auf einen Blick:

​Allgemeine Voraussetzungen für ​natürliche Personen – Einzelunternehmer (Österreich):

  • ​Vollendung des 18. Lebensjahres
  • EU-Staatsangehörigkeit – eines anderen Vertragsstaat der EWR – Vorliegen einer Aufenthaltsberechtigung
  • Keine Ausschlussgründe (Vorstrafen-z. B. Finanzvergehen)

​Allgemeine Voraussetzungen für juristische Personen – OG, GmbH, KG und AG (Österreich):

  • ​Kein eröffnetes Insolvenzverfahren (Schulden) – mangels kostendeckenden Vermögen
  • Beauftragung eines Geschäftsführers
  • Keine Ausschlussgründe bei Personen mit viel Einfluss auf das Unternehmen

​Allgemeine Voraussetzungen für natürliche Personen – Einzelunternehmer (Deutschland)

  • ​Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Keine Ausschlussgründe (Vorstrafen-z. B. Finanzvergehen) + Berufsverbot
  • EU-Staatsangehörigkeit – als nicht EU-Bürger: Nur mit Aufenthaltserlaubnis (befristet)- Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

​Allgemeine Voraussetzungen für juristische Personen – OG, GmbH, GbR, KG und AG (Deutschland)

  • ​Kein Ausschluss vom Insolvenzverwalter Amt
  • Ernennung – mindestens ein​ Geschäftsführe​r
  • Gesellschaftsvertrag (GmbH) durch Notar

Gründer Fahrplan Station 2: Welche Unterlagen sind mitzubringen?

​Für die Gewerbeanmeldung benötigt man sowohl in Österreich als auch in Deutschland ​wichtige Unterlagen. Damit die Anmeldung reibungslos funktioniert finden Sie hier im Gründer ​Fahrplan alles, was Sie dafür brauchen. Welche branchenspezifischen Unterlagen erfordert werden, erfahren in der Gründer Fahrplan Station 3.

​Unterlagen für die Gewerbeanmeldung (Österreich)

  • ​Geburtsurkunde & Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Personalausweis
  • Meldebestätigung (nur wenn kein Sitz im Inland vorliegt)
  • Heiratsurkunde (nur wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Aufenthaltsbestätigung (bei Drittstaatenangehörige)

​Unterlagen für die Gewerbeanmeldung (Deutschland)

  • ​Personalausweis
  • Aufenthaltsbestätigung (bei Drittstaat Angehörige)

​Gründer Fahrplan Station ​3: Was ist branchenspezifisch zu beachten?

​In Österreich sowohl auch in Deutschland gibt es für diverse Branchen einige Voraussetzungen die zu erfüllen sind. Es ist durchaus ein Unterschied, welche Befähigungsnachweise Sie bei der Anmeldung Ihres Gewerbes vorzulegen haben. ​Hier im Gründer ​Fahrplan finden Sie die gängigsten Unterlagen für die Anmeldung.

​Gängigste branchenspezifische Unterlagen Österreich & Deutschland:

    • ​Meisterprüfungszeugnis
    • Dienstzeugnis
    • Firmenbuchauszug
    • Gaststättenerlaubnis
    • Befähigungsnachweis (reglementierte Branchen)
    • Handelsregisterauszug
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Amtsärztliche Bescheinigungen

​Gründer ​Fahrplan Station ​​​4: Gewerbe anmelden

​Damit Sie offiziell Ihr Unternehmen ausüben dürfen, gibt es noch wichtige Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten. Hier im Gründer ​Fahrplan finden Sie wichtige Informationen zur Erlangung Ihrer Gewerbeberechtigung.

​Gewerbeschein beantragen (Österreich)

  • In Österreich ​beantrage den Gewerbeschein bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) im Bundesland, wo Sie wohnhaft sind. Die WKO reicht das Gewerbe bei der Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat ein. Zugleich erhaltet man eine Gewerbe-Bestätigung. Nach einer Zeit je nach Einreichung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Sie sollen sich online außerdem bei der Wirtschaftskammer registrieren. Wenn Sie bei der WKO den Gewerbeschein einreichen, entfallen als Neugründer die Kosten für eine Gewerbeanmeldung.

​Gewerbeanmeldung beantragen (Deutschland)

  • In Deutschland holen Sie d​ie Gewerbeanmeldung bei der IHK oder beim Gewerbeamt. Der Gewerbeschein in Deutschland kostet zwischen 10 und 65 Euro!

​Gründer ​Fahrplan Station ​5: Versicherung anmelden

​Damit Sie in Ihrer Selbständigkeit auch versichert sind, fehlt nur noch der Weg Ihr Unternehmen zu versichern. Damit auch dieser Schritt reibungslos klappt, finden Sie hier im Gründerfahrplan wichtige Informationen, wo Sie die Versicherungen abschließen.

Versicherung anmelden (Österreich)

  • In Österreich ist die SVS (Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft) für Selbständige und für freiberuflich tätige zuständig. Sie erhalten ein Formular zum Ausfüllen. Bitte beachten Sie, wo die zuständige SVS ist oder Sie können auch online die Versicherung einreichen. Sie haben die Möglichkeit sich voll zu versichern (also PV – Pensionsversicherung, KV – Krankenversicherung und UV – Unfallversicherung) oder Sie reichen nur die UV ein. (Beachten Sie die Voraussetzungen dazu.)

​Versicherung anmelden (Deutschland)

  • ​​In Deutschland müssen Sie sich selbständig um die Krankenversicherung kümmern. Sie können frei wählen zwischen einer GKV oder PKV. Außer Sie sind in einem Kleingewerbe tätig. Dazu sind auch Voraussetzungen zu erfüllen.

​Gründer ​Fahrplan Station ​6: Beim Finanzamt anmelden

​Der letzte Weg steht nun vor Ihnen, bevor Sie Ihr Gewerbe ausüben dürfen: Ab zum Finanzamt. Hier im Gründer ​Fahrplan werden Ihnen die wichtigsten Punkte dazu genannt.

  • ​​In Österreich ist das Finanzamt Österreich jeweils nach Wohnort zuständig. Von der WKO erhalten Sie einen Antrag zum Ausfüllen, mit dem Sie die Steuernummer beantragen können. (Wichtig ist, dass Sie das Jahreseinkommen – Umsatz und Gewinn schätzen. – Dies ist jährlich durchzuführen.) Nachdem Sie beim Finanzamt Ihr Gewerbe eingereicht haben, erhalten Sie die Steuernummer per Post.
  • In Deutschland reichen Sie am Finanzamt Deutschland die Steueridentifikationsnummer ein. Dazu füllen Sie bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

​Wenn Sie bis jetzt alle Stationen vom Gründerfahrplan durchgeführt haben, dürfen Sie offiziell als Unternehmer Ihre Tätigkeit ausüben. In den folgenden Stationen finden Sie noch weitere Stationen, die auf Sie zukommen werden und auf was Sie in Ihrer Selbständigkeit achten sollten.

Krystmedia Gründer Fahrplan Stationen nach Gründung 2021

Gründer ​Fahrplan Station ​​7: Jährlich zu beachten

Wichtig: Die Einnahme-/Ausgaberechnung mit allen Belegen (z. B.: Rechnungen, Lieferscheine) und ein Wareneingangsbuch dem Finanzamt bei der Einreichung der Steuererklärung vorlegen!!!

Tipp: ​Um die Einnahme-/Ausgabenrechnung und das Warenbuch kostenlos zu erstellen finden Sie​

  • (für Österreich) ​hier!
  • (für Deutschland) hier – zum Download

Registrierkassenpflicht:

  • In Österreich – ab einem Jahreseinkommen von 15.600 €. (Stand 2020)
  • In Deutschland – keine Registrierkassenpflicht – jedoch Belegbonpflicht (Stand 2020)
Krystmedia Gründer Fahrplan Kleinunternehmer

Gründer Fahrplan Station 8: ​​Kleinunternehmer

​In Österreich und Deutschland gibt es jeweils eine Kleinunternehmer-Regelung, die als Unternehmer zu beachten ​ist. Hier im Gründer ​Fahrplan finden Sie dazu die wichtigsten Punkte, um festzustellen, ob Sie ein Kleinunternehmer sind oder nicht.

​Kleinunternehmer-Regelung in Österreich:

  • ​Befreiung von der Umsatzsteuer lt. WKO – wenn der Gesamtumsatz ​(netto) nicht die 35.000 € jährlich übersteigt (lt. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) (Mehr Informationen dazu finden Sie bei: BMF Kleinunternehmer)
  • Die Einkommensuntergrenze bei der SVS liegt bei 5.710,32 € jährlich (für 2021). Das heißt: Ein Unternehmer hat, wenn er unter der Grenze liegt nur die Unfallversicherung (UV) quartalsmäßig zu bezahlen.

​Kleinunternehmer-Regelung in Deutschland:

  • Befreiung von der Umsatzsteuer – wenn der Gesamtumsatz nicht 15.000 € im Kalenderjahr (für 2021) übersteigt (lt. § 19 Abs. 3 UStG).
Krystmedia Gründer Fahrplan Nebenberuflich selbständig

Gründer ​Fahrplan Station 9: Dem Arbeitgeber bei nebenberuflicher Tätigkeit zu melden:

​Wenn Sie sich entscheiden nebenberuflich selbständig zu werden, dann wären noch diese Punkte zu beachten, damit Sie ungestört beide Tätigkeiten ausüben können. Dazu finden Sie hier im Gründer ​Fahrplan jeweils, ob und wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit dem Arbeitgeber melden.

​Selbständigkeit dem Arbeitgeber zu melden: Österreich

​Die Selbständigkeit ist nur dem Arbeitgeber zu melden, wenn im Dienstvertrag die Klausel dazu vorhanden ist, dass Sie nebenbei keine weitere Tätigkeit ausüben. Sollten Sie diese Erfordernisse nicht nachkommen, kann der Arbeitgeber sowohl beim Finanzamt als auch bei der Sozialversicherung die Informationen einholen. Es ist aber für ein gutes Arbeitsklima zu empfehlen.

​Selbständigkeit dem Arbeitgeber zu melden: Deutschland

​In Deutschland ist die nebenberufliche Selbständigkeit zu melden, sofern es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Außerdem wäre es ratsam unverbindlich zu melden, damit festgestellt werden kann, ob Sie gegen den Arbeitgeber Konkurrenz machen.

Gründer ​Fahrplan Station 10: Verdienstgrenze in der Selbständigkeit

​Sollten Sie sich entscheiden nebenberuflich selbständig zu sein, dann wären die Verdienstgrenzen jeweils zu beachten. Hier im Gründer Fahrplan erfahren Sie, wie viel Sie dazuverdienen dürfen.

​Verdienstgrenze bei nebenberuflicher ​Selbständigkeit​ in Österreich:

​Die Steuererklärungspflicht für nebenberuflich Selbständige besteht erst dann, wenn das gesamte Jahreseinkommen die ​nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte den Betrag von 730 € überschreiten und die lohnsteuerpflichtigen Einnahmen mehr als 12.000 € (Stand: 2021) überschreiten.

​Verdienstgrenze bei nebenberuflicher Selbständigkeit in Deutschland:

Die Steuererklärungspflicht ist dann abzugeben, wenn im Jahr 2020 weniger als 22.000 € und im Jahr 2021 weniger als 50.000 Umsatz erwirtschaftet wurde.

​Gründer Fahrplan Station 11: Höchstarbeitszeit bei nebenberuflicher Selbständigkeit

​Jeweils in Österreich sowie in Deutschland gibt es auch zur Höchstarbeitszeit gewisse Regelungen die zu beachten wären. Denn kein Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer von der selbständigen Tätigkeit zusätzlich überfordert ist. Ansonsten führt es zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung.

​Höchstarbeitszeit bei nebenberuflicher Selbständigkeit in Österreich:

​In Österreich sind die Arbeitszeiten generell geregelt. Dazu zählen auch die Zeiten, die in der nebenberuflichen Selbständigkeit geleistet wurden.

​Höchstarbeitszeit bei nebenberuflicher Selbständigkeit in Deutschland:

​In Deutschland ist die Höchstarbeitszeit allgemein geregelt. Sie darf 18 Wochenstunden nicht übersteigen.

​Fazit: Ein wichtiger Baustein für Ihr Unternehmen

​Im Gründer Fahrplan finden Existenzgründer alle wichtigen Informationen von der Anmeldung bis hin zu grundlegenden Informationen wie viele Arbeitsstunden man nebenberuflich in der Selbständigkeit vom Arbeitgeber laut Dienstvertrag erlaubt sind und auch wie viel dazu verdient werden darf.

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Gründer Fahrplan 1

Isabella Krystynek

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